Internes Meldesystem von Alliance Healthcare s.r.o. für die Tschechische Republik
Alliance Healthcare s.r.o., mit Sitz in Podle Trati 624/7, 108 00 Prag 10, ID-Nr.: 14707420, eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts in Prag, Abschnitt C, Eintrag 87837 (im Folgenden als „AH“ bezeichnet), als verpflichtete juristische Person, informiert hiermit gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 Sb. über den Schutz von Whistleblowern in der jeweils gültigen Fassung, dass ein internes Meldesystem (im Folgenden „IRS“) eingerichtet wurde, das für Mitarbeitende von AH sowie für Personen bestimmt ist, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit oder sonstigen beruflichen Tätigkeiten bei AH von rechtswidrigem Verhalten Kenntnis erlangt haben, unter den nachstehend aufgeführten Bedingungen.
Whistleblower sollten unter Berücksichtigung der Umstände und Informationen, die zum Zeitpunkt der Meldung verfügbar sind, davon überzeugt sein, dass die Tatsachen, die sie melden oder offenlegen, authentisch und wahr sind. Daher ist es nicht zulässig, wissentlich falsche Informationen zu melden. Solche Handlungen genießen keinen rechtlichen Schutz und können auch nach geltendem Recht geahndet werden.
Ein Whistleblower, der eine Meldung über das interne Meldesystem eingereicht hat, hat unter den Bedingungen der geltenden Rechtsvorschriften Anspruch auf Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen.
AH hat relevante Personen benannt, die Meldungen über das interne Meldesystem entgegennehmen und bearbeiten, und gibt an, welche rechtswidrigen Handlungen über dieses System gemeldet werden können:
Die relevanten Personen bei AH sind:
Über das interne Meldesystem eingereichte Berichte können auf folgende Weise an die zuständigen Personen bei AH übermittelt werden:
Meldungen über das IRS können nicht anonym eingereicht werden, sondern müssen immer die Identität des Whistleblowers unter den Bedingungen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen enthalten.
Meldungen über das IRS können nur von Personen eingereicht werden, die für AH arbeiten oder für AH ähnliche Tätigkeiten ausüben (d. h. Personen in einem Arbeitsverhältnis, Stellenbewerber, Praktikanten, Freiwillige usw.). Vertragspartner und Dienstleister von AH, einschließlich ihrer Vertreter oder Mitarbeiter, können keine Meldungen über das interne Meldesystem einreichen.
Wenn AH die Identität des Whistleblowers in den über das IRS eingereichten Meldungen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bekannt ist, wird AH den Whistleblower über die Annahme der Meldung und die getroffenen Maßnahmen in der Art und Weise und innerhalb der Fristen informieren, die in den geltenden gesetzlichen Vorschriften festgelegt sind. Wird die eingereichte Meldung von AH als unbegründet oder auf Falschangaben beruhend bewertet, wird der Whistleblower ebenfalls über diesen Umstand informiert und auf die Möglichkeit der Meldung an eine Behörde hingewiesen.
Die zuständigen Personen bei AH gewährleisten die vertrauliche Behandlung aller Informationen in über das IRS eingereichten Meldungen, einschließlich der Identität des Whistleblowers und aller anderen Fakten und Informationen, unter den Bedingungen, die durch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt sind.
Der Whistleblower hat die Möglichkeit, seine Meldung über das interne Meldesystem einzureichen. Wenn Whistleblower der Meinung sind, dass das IRS nicht vertrauenswürdig ist, haben sie die Möglichkeit, ihre Meldung beim Justizministerium der Tschechischen Republik einzureichen oder nach Erfüllung der in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Bedingungen die Meldung zu veröffentlichen.
Whistleblower sollten unter Berücksichtigung der Umstände und Informationen, die zum Zeitpunkt der Meldung verfügbar sind, davon überzeugt sein, dass die Tatsachen, die sie melden oder offenlegen, authentisch und wahr sind. Daher ist es nicht zulässig, wissentlich falsche Informationen zu melden. Solche Handlungen genießen keinen rechtlichen Schutz und können auch nach geltendem Recht geahndet werden.
Ein Whistleblower, der eine Meldung über das interne Meldesystem eingereicht hat, hat unter den Bedingungen der geltenden Rechtsvorschriften Anspruch auf Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen.
AH hat relevante Personen benannt, die Meldungen über das interne Meldesystem entgegennehmen und bearbeiten, und gibt an, welche rechtswidrigen Handlungen über dieses System gemeldet werden können:
Die relevanten Personen bei AH sind:
- Leiter der Rechtsabteilung und Compliance-Beauftragter
- Personalleiter
Über das interne Meldesystem eingereichte Berichte können auf folgende Weise an die zuständigen Personen bei AH übermittelt werden:
- Elektronisch an die E-Mail-Adresse: vnitrnioznamovacisystem@a-h.cz, die AH ausschließlich für den Empfang von Meldungen über das interne Meldesystem eingerichtet hat.
- Schriftlich per Post an:
Alliance Healthcare s.r.o.
„Internes Meldesystem – z. Hd.: Zuständige Person“
Podle Trati 624/7
108 00 Prag 10 - Telefonisch unter: +420 296 567 261 während regulärer Arbeitszeiten.
Das Telefongespräch wird aufgezeichnet. Wenn Sie der Audioaufzeichnung nicht zustimmen, stellt AH ein Transkript des Anrufs zur Verfügung. Whistleblower haben jederzeit die Möglichkeit, Kommentare zur Aufzeichnung oder zum Transkript der Audioaufzeichnung hinzuzufügen. - Persönlich
Whistleblower können ein persönliches Treffen mit der zuständigen Person bei AH am Hauptsitz vereinbaren, indem sie während regulärer Arbeitszeiten die Nummer +420 296 567 261 anrufen oder eine E-Mail an vnitrnioznamovacisystem@a-h.cz senden.
Meldungen über das IRS können nicht anonym eingereicht werden, sondern müssen immer die Identität des Whistleblowers unter den Bedingungen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen enthalten.
Meldungen über das IRS können nur von Personen eingereicht werden, die für AH arbeiten oder für AH ähnliche Tätigkeiten ausüben (d. h. Personen in einem Arbeitsverhältnis, Stellenbewerber, Praktikanten, Freiwillige usw.). Vertragspartner und Dienstleister von AH, einschließlich ihrer Vertreter oder Mitarbeiter, können keine Meldungen über das interne Meldesystem einreichen.
Wenn AH die Identität des Whistleblowers in den über das IRS eingereichten Meldungen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen bekannt ist, wird AH den Whistleblower über die Annahme der Meldung und die getroffenen Maßnahmen in der Art und Weise und innerhalb der Fristen informieren, die in den geltenden gesetzlichen Vorschriften festgelegt sind. Wird die eingereichte Meldung von AH als unbegründet oder auf Falschangaben beruhend bewertet, wird der Whistleblower ebenfalls über diesen Umstand informiert und auf die Möglichkeit der Meldung an eine Behörde hingewiesen.
Die zuständigen Personen bei AH gewährleisten die vertrauliche Behandlung aller Informationen in über das IRS eingereichten Meldungen, einschließlich der Identität des Whistleblowers und aller anderen Fakten und Informationen, unter den Bedingungen, die durch die geltenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegt sind.
Der Whistleblower hat die Möglichkeit, seine Meldung über das interne Meldesystem einzureichen. Wenn Whistleblower der Meinung sind, dass das IRS nicht vertrauenswürdig ist, haben sie die Möglichkeit, ihre Meldung beim Justizministerium der Tschechischen Republik einzureichen oder nach Erfüllung der in den geltenden Rechtsvorschriften festgelegten Bedingungen die Meldung zu veröffentlichen.
