Whistleblower-Kanal
Nutzen Sie diesen Kanal, um vertraulich oder anonym Finanz- oder Rechnungslegungsunregelmäßigkeiten, potenzielle Verstöße gegen den Verhaltenskodex von Cencora oder Handlungen zu melden, die im Widerspruch zu internen Vorschriften, gesetzlichen Anforderungen, Unternehmenswerten oder unseren Verhaltensstandards stehen.
So reichen Sie eine Beschwerde ein
Es gibt mehrere Möglichkeiten, Ihre Beschwerde einzureichen, darunter:
Telefonisch unter 900.998.491 (rund um die Uhr verfügbar)
Online über unsere Website www.amerisourcebergen.ethicspoint.com
- Wenn Sie eine Meldung über EthicsPoint einreichen, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. Sie erhalten außerdem eine 12-stellige PIN, mit der Sie den Bericht aktualisieren oder neue Informationen oder Dokumentation hinzufügen können.
Persönliches Gespräch
- Sie können eine solche Anfrage an den Leiter der Compliance-Abteilung in Spanien (Compliance.officer@alliance-healthcare.es) richten oder sie ausdrücklich im Online-Bericht an der dafür vorgesehenen Stelle anfordern, um die Art Ihrer Beschwerde zu beschreiben.
Wir weisen darauf hin, dass unabhängig vom gewählten Kommunikationsmittel alle Meldungen, die über diesen Kanal eingereicht werden, vom Unternehmen sorgfältig untersucht werden. Sie sollten sich in jedem Fall darüber im Klaren sein, dass Sie innerhalb von maximal 7 Tagen nach Einreichung des Antrags zu diesem Treffen geladen werden. Alle Untersuchungen werden innerhalb von maximal drei Monaten durchgeführt, und Sie erhalten gegebenenfalls eine Antwort auf Ihre Beschwerde.
Hilfreicher Kontext für eine Meldung
Damit Ihre Meldung ordnungsgemäß überprüft werden kann, ist es hilfreich, wenn Sie die folgenden Fragen in Ihrer Meldung beantworten:
- Wer hat den Verstoß begangen?
- Was ist passiert?
- Wo fand der Verstoß statt?
- Wann fand der Verstoß statt?
- Wie kann der Verstoß nachgewiesen werden?
Wir schützen Sie während des Untersuchungszeitraums und bis zu zwei Jahre nach Ihrer Meldung vor Vergeltungsmaßnahmen, sofern die Meldung in gutem Glauben erfolgt. Meldungen mit falschen oder irreführenden Informationen oder Informationen, die illegal erlangt wurden, sind nicht zulässig und werden nicht als gutgläubig angesehen. Das Unternehmen kann betrügerische oder in böser Absicht erfolgte Nutzung des Unternehmensmeldesystems ahnden.
In bestimmten Fällen kann das Unternehmen aufgrund der Schwere der gemeldeten Vorfälle verpflichtet sein, bestimmte Sachverhalte einer nationalen oder internationalen Justiz- oder Verwaltungsbehörde zu melden. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, Sie im Voraus über eine solche Meldung zu informieren.
