Wie man komplexe europäische Kommerzialisierungsanforderungen bewältigt

In komplexeren Fertigungs-, Lieferketten- und Importsituationen kann die Vorbereitung erfahrungsgemäß bis zu zwei Jahre dauern – all dies stellt eine enorme Belastung für Ihre Qualitätssicherungs-, Handels- und Lieferkettenabteilungen dar. Hinzu kommen die unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die trotz der Bemühungen um eine Harmonisierung der Vertriebspraktiken und der Anforderungen aus europäischen Ländern außerhalb der EU/des Europäischen Wirtschaftsraums bestehen.
Um diese Herausforderungen zu meistern, sollten Unternehmen eine klare kurz-, mittel- und langfristige Strategie für ihre Kommerzialisierungsstrategie erstellen. Überlegen Sie sich zunächst den besten Standort für Ihren EU-Zulassungsinhaber (MAH) und Ihren Importort (der nicht unbedingt derselbe ist). Entwerfen Sie als Nächstes Ihre geplante Lieferroute und identifizieren Sie Partner für den Import, Vertrieb und die Vermarktung des Produkts. Bei jedem Schritt ist es ratsam, sich von Qualitätsmanagement- und Compliance-Experten beraten zu lassen, um die Herausforderungen in der Lieferkette unter Berücksichtigung des physischen und finanziellen Warenflusses zu bewerten.
Eine ordnungsgemäße Überwachung Ihrer Produktionsstätten ist von größter Bedeutung, um sicherzustellen, dass Import, Chargentests (falls relevant) und QP-Zertifizierungen angemessen verwaltet werden. Stellen Sie außerdem sicher, dass die beteiligten Großhändler oder Distributoren über die erforderliche(n) Betriebslizenz(en) verfügen – eine Herstellungs- und Importgenehmigung (MIA) und/oder eine Großhandelsvertriebsgenehmigung (WDA) [1].
Möglicherweise sind auch länderspezifische Anforderungen zu berücksichtigen, wie z. B. der französische Markt, der den Produktvertrieb und das Lebenszyklusmanagement in seinem Hoheitsgebiet [2]streng kontrolliert.
Außerhalb der EU
Zwei wichtige europäische Märkte außerhalb der EU, das Vereinigte Königreich und die Schweiz, haben ebenfalls spezifische Anforderungen an die Marktzulassung und den Vertrieb. Im Vereinigten Königreich müssen Unternehmen, die Humanarzneimittel an andere Personen als Patienten verkaufen oder abgeben, über eine Großhandelsvertriebslizenz verfügen, die von der Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (MHRA) [3]ausgestellt wird.
Das Vereinigte Königreich hat auch eine einzigartige Rolle eingeführt: die der verantwortlichen Person Import (RPi), die für die Bestätigung der QP-Zertifizierung und die Überwachung von Produkten verantwortlich ist, die aus Ländern nach Großbritannien importiert werden, die auf einer Liste zugelassener Importländer stehen, die sich zunächst auf Länder im EWR [4]bezieht.
Für die Schweiz ist es eine Voraussetzung, eine lokale Stelle zu haben, um überhaupt eine Marktzulassung zu beantragen, da Swissmedic keine EU-Zulassungen [5]anerkennt. Es ist auch erforderlich, dass eine lokale WDA von einer verantwortlichen Person mit Sitz in der Schweiz überwacht wird, die schnell auf die Website zugreifen kann, falls es Probleme mit einem Produkt gibt, die sorgfältig [6]gelöst werden müssen.
Trotz dieser Komplexität sind dies wertvolle Märkte. Wenn Sie sich die Zeit nehmen, frühzeitig zu planen und eine Strategie zu entwickeln, um eine angemessene Kommerzialisierungsbereitschaft sicherzustellen, können Unternehmen diese Märkte erfolgreicher navigieren und ihre Reichweite vergrößern.
- Großhandelsvertriebsgenehmigung, EudraGMDP. https://eudragmdp.ema.europa.eu/inspections/view/wda/WDAHomePage.xhtml
- Französisches Gesundheitsgesetz, Abschnitt 1: Geltungsbereich und Definitionen (Artikel R5124-1 bis R5124-15), Legifrance. https://www.legifrance.gouv.fr/codes/article_lc/LEGIARTI000043761806
- https://www.gov.uk/government/publications/medicines-notes-for-applicants-and-holders-of-a-wholesale-dealer-licence-or-broker-registration/notes-for-applicants-and-holders-of-a-wholesale-dealers-licence-wdah-or-broker-registration
- Handeln als verantwortliche Person (Import). https://www.gov.uk/guidance/acting-as-a-responsible-person-import
- Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte, HMG, RS 812.21, Art. 10. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2001/422/en#art_10
- Verordnung über die Zulassung im Arzneimittelbereich, MPV, SR 812.212.1 https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2018/786/en
Verzichtserklärung: Dieser Blog soll die Fähigkeiten von PharmaLex vermitteln, die durch das Fachwissen des Autors unterstützt werden. Die PharmaLex US Corporation und ihre Muttergesellschaft Cencora, Inc. empfehlen den Lesern jedoch dringend, die in diesem Artikel enthaltenen Referenzen und alle verfügbaren Informationen zu den hier erwähnten Themen zu lesen und sich bei der Entscheidungsfindung auf ihre eigene Erfahrung und ihr Fachwissen zu verlassen, da der Artikel bestimmte Marketingaussagen enthalten kann und keine Rechtsberatung darstellt.
Verwandte Ressourcen
Verbinden Sie sich mit unserem Team

Cencora.com stellt automatisierte Übersetzungen zur Verfügung, um das Lesen der Website in anderen Sprachen als Englisch zu erleichtern. Für diese Übersetzungen wurden angemessene Anstrengungen unternommen, um eine genaue Übersetzung zu liefern, jedoch ist keine automatisierte Übersetzung perfekt und auch nicht dazu gedacht, menschliche Übersetzer zu ersetzen. Diese Übersetzungen werden den Nutzern von Cencora.com als Service zur Verfügung gestellt und "wie besehen" zur Verfügung gestellt. Es wird keinerlei Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Richtigkeit dieser Übersetzungen aus dem Englischen in eine andere Sprache übernommen. Einige Inhalte (z. B. Bilder, Videos, Flash usw.) können aufgrund der Einschränkungen der Übersetzungssoftware möglicherweise nicht genau übersetzt werden.
Jegliche Unstimmigkeiten oder Unterschiede, die bei der Übersetzung dieser Inhalte aus dem Englischen in eine andere Sprache entstehen, sind nicht bindend und haben keine rechtliche Wirkung für die Einhaltung, Durchsetzung oder andere Zwecke. Wenn Fehler festgestellt werden, kontaktieren Sie unsbitte . Wenn Sie Fragen zur Richtigkeit der in diesen Übersetzungen enthaltenen Informationen haben, lesen Sie bitte die englische Version der Seite.