Rechtliche und regulatorische Drehscheibe

PharmacyOne Brand Equalisation Geschäftsbedingungen

1. Definitionen und Auslegung

Die folgenden Begriffe haben für die Zwecke dieser Vereinbarung die folgende Bedeutung:

 

Definition Auslegung
Verbundenes Unternehmen Jedes Unternehmen oder jede andere Geschäftseinheit, die von Zeit zu Zeit eine Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet "Kontrolle" (a) den direkten oder indirekten Besitz der Befugnis, die Geschäftsführung oder die Politik einer solchen Gesellschaft oder eines anderen Unternehmens zu leiten, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren, durch einen Stimmrechtsvertrag oder auf andere Weise, und/oder (b) den direkten oder indirekten Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50 %) der stimmberechtigten Wertpapiere oder anderer Eigentumsanteile an einer solchen Gesellschaft oder einem anderen Unternehmen.
Zugelassene Marke Die Markenarzneimittel, die Alliance Healthcare im Apothekenkatalog als solche kennzeichnet.
Genehmigtes IT-System Ein Softwareprogramm oder Programme für die Bestellung und Lagerung von Arzneimitteln, die Bestätigung und Kennzeichnung von Rezepten, Patientenmedikationsaufzeichnungen ("PMRs") und die damit verbundene Aufzeichnung und Berichterstattung, die von Alliance Healthcare schriftlich genehmigt wurde oder zuvor genehmigt wurde. Ein solches System bleibt nur so lange zugelassen, wie es weiterhin Daten in einem von Alliance Healthcare genehmigten Format liefert.
Compliance-Zeitraum Ein Zeitraum von 12 aufeinanderfolgenden Monaten während der Laufzeit dieser Vereinbarung.
Vertrauliche Informationen Informationen vertraulicher Natur, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten, Techniken, Methoden, Prozesse, Spezifikationen, Designs, Formeln, technische Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Informationen von kommerziellem Wert, die einer Partei von der anderen Partei bekannt werden können.
Daten Vom Kunden geführte Transaktions- und Verschreibungsaufzeichnungen in Bezug auf Arzneimittel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Aufzeichnungen über die Abgabe der zugelassenen Marken, die im Rahmen des Extraktionsverfahrens anonymisiert werden.
Apotheken-Rezeptur-Rezeptur Liste aller von Alliance Healthcare hergestellten Arzneimittel, die der Kunde gemäß den integrierten Leitlinien durch die entsprechende zugelassene Marke ersetzt.
Datum des Inkrafttretens Datum, an dem diese Vereinbarung geschlossen wird.
Extraktionsverfahren Datenextraktions- und Downloadverfahren, die von Zeit zu Zeit schriftlich von Alliance Healthcare festgelegt werden.
Teilnehmende Apotheken Die in Anhang 2 aufgeführte(n) Apotheke(n), die sich im Eigentum des Kunden befindet oder befindet und von ihm betrieben wird, sowie alle zusätzlichen Apothekenfilialen, die zwischen den Parteien in Zukunft vereinbart werden können.
Rabatt Die an den Kunden gezahlten Rabatte gemäß Klausel 3.
Geschäftsbedingungen Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Alliance Healthcare .

2. Hauptbegriffe

  1. Alliance Healthcare erklärt sich damit einverstanden, dem Kunden den Preisnachlass als Gegenleistung für verschiedene Verpflichtungen des Kunden zu gewähren (Verpflichtungen, die in Anhang 1 dieser Vereinbarung genauer aufgeführt sind).
  2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Bedingungen dieser Vereinbarung in Bezug auf die teilnehmenden Apotheken einzuhalten.
  3. Die Bedingungen dieser Vereinbarung ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alliance Healthcare wird Ihre Daten gemäß diesen Bedingungen behandeln. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieser Vereinbarung haben die Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang.

3. Auszahlung des Preisnachlasses

  1. Alliance Healthcare zahlt dem Kunden den Preisnachlass auf seine Käufe von zugelassenen Marken, die zur Erfüllung von NHS-Rezepten verwendet werden, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung gemäß der Apotheken-Rezeptliste an Einzelhandelskunden abgegeben werden. Der Wert des Preisnachlasses basiert auf den Bedingungen, die Alliance Healthcare von Zeit zu Zeit mit Lieferanten der zugelassenen Marken oder deren Zwischenhändlern ausgehandelt hat. Solche Bedingungen zwischen Alliance Healthcare und einem Lieferanten sind vertraulich und der Kunde erkennt an, dass die Einzelheiten dieser Bedingungen dem Kunden nicht mitgeteilt werden. Der Preisnachlass wird von Alliance Healthcare unter Berücksichtigung der jüngsten Verschreibungsmengen und der Preisgestaltung von Marken, Generika und nicht zugelassenen Marken um einen Betrag angepasst, den Alliance Healthcare nach eigenem Ermessen für angemessen hält, und Alliance Healthcare behält sich das Recht vor, die Zahlung des Preisnachlasses ganz oder teilweise zurückzuhalten, wenn der Kunde seinen bestehenden Lagerbestand zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung aufgebraucht hat, der Kunde hat die Apothekenformel in Bezug auf mindestens 90 % der NHS-Rezepte für Einzelhandelskunden in einem Zeitraum, in dem eine zugelassene Marke abgegeben wurde, nicht eingehalten. Für den Fall, dass eine zugelassene Marke vorübergehend nicht verfügbar ist, wird diese Nichtverfügbarkeit von Alliance Healthcare bei der Überwachung und Bewertung der Compliance durch den Kunden berücksichtigt.
  2. Alliance Healthcare wird dem Kunden den Preisnachlass während der Laufzeit dieser Vereinbarung jeden Monat mit Buchhaltungsaufstellungen abrechnen, die Einzelheiten zu den Mengen der gekauften zugelassenen Marken und der Höhe des für den Monat fälligen Gesamtrabatts enthalten.
  3. Der zu Beginn dieser Vereinbarung vorhandene Bestand des Kunden ist nicht für einen Rabatt qualifiziert. Alle beim Kunden bei Beendigung dieser Vereinbarung verbleibenden Lagerbestände werden rückwirkend angepasst, sodass dem Kunden der Rabatt nur für Lagerbestände gewährt wird, die zur Erfüllung von NHS-Rezepten verwendet wurden, die vor dem Datum der Beendigung dieser Vereinbarung gemäß der Apotheken-Rezeptliste an Einzelhandelskunden abgegeben wurden.
  4. Alliance Healthcare wird die Apothekensammlung jederzeit pflegen und dem Kunden frei zur Verfügung stellen.
  5. Alliance Healthcare behält sich das Recht vor, genehmigte Marken jederzeit zur aktuellen Apothekenliste hinzuzufügen oder zu entfernen. Obwohl Alliance Healthcare den Kunden, wann immer möglich, vier Wochen im Voraus über solche Änderungen oder die Notwendigkeit, eine neue zugelassene Marke zu ersetzen, informiert, erkennt der Kunde an, dass solche Änderungen möglicherweise außerhalb der Kontrolle von Alliance Healthcare liegen.

4. Laufzeit und Kündigung 

  1. Diese Vereinbarung tritt am Datum des Inkrafttretens in Kraft und bleibt vorbehaltlich Klausel 4.2 zwölf Kalendermonate ab dem Datum des Inkrafttretens in Kraft. Danach bleibt sie vorbehaltlich Klausel 4.2 in Kraft, bis sie von Alliance Healthcare aus irgendeinem Grund mit einer Frist von einem Monat schriftlich oder vom Kunden aus irgendeinem Grund mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt wird, wobei eine solche Mitteilung am letzten Tag des betreffenden Kalendermonats wirksam wird.
  2. Unbeschadet sonstiger Rechte, die ihr zustehen, kann Alliance Healthcare den Kunden schriftlich benachrichtigen und diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
  • 4.2.1 der Kunde einen anhaltenden Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder einen wesentlichen Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung begeht und (sofern ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von 10 Tagen nach Benachrichtigung über den Verstoß behebt. Zur Vermeidung von Zweifeln wird darauf hingewiesen, dass die Nichteinhaltung von mindestens 90 % der Apothekenformel gemäß Klausel 3.1 oben in drei Kalendermonaten in einem Compliance-Zeitraum durch einen Kunden einen nicht behebbaren wesentlichen Verstoß darstellt; 
  • 4.2.2 der Kunde einen Insolvenzbeschluss gegen sich erlassen hat oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder auf andere Weise eine derzeit geltende gesetzliche Bestimmung zur Entlastung insolventer Schuldner in Anspruch nimmt oder (als juristische Person) eine Gläubigerversammlung (formell oder informell) einberuft oder in Liquidation geht (freiwillig oder zwangsweise), mit Ausnahme einer solventen Liquidation nur zum Zwecke des Wiederaufbaus oder der Verschmelzung, oder einen Konkursverwalter und/oder Manager, Verwalter oder Zwangsverwalter seines Unternehmens oder eines Teils davon bestellt hat oder beim Gericht Unterlagen zur Bestellung eines Verwalters des Kunden eingereicht werden oder die Absicht zur Bestellung eines Verwalters vom Kunden oder seinen Direktoren oder von einem qualifizierten Inhaber einer schwebenden Schuld (wie in Anhang B1 Absatz 14 des Insolvenzgesetzes von 1986 definiert) mitgeteilt wird, oder ein Beschluss gefasst oder ein Antrag bei einem Gericht auf Liquidation des Kunden oder auf Erlass einer Verwaltungsanordnung in Bezug auf den Kunden gestellt wird oder ein Verfahren im Zusammenhang mit der Insolvenz oder möglichen Insolvenz des Kunden eingeleitet wird; oder 
  • 4.2.3 der Kunde eine rechtmäßige oder billigkeitsrechtliche Zwangsvollstreckung auf sein Eigentum duldet oder zulässt oder gegen ihn erwirkt wird oder nicht in der Lage ist, seine Schulden im Sinne von § 123 des Insolvenzgesetzes von 1986 zu begleichen; 
  • 4.2.4 wenn der Kunde seine Tätigkeit als Apotheker aufgibt oder (wenn der Kunde ein Unternehmen ist) keinen registrierten leitenden Apotheker mehr beschäftigt; 
  • 4.2.5 es eine Änderung des wirtschaftlichen Eigentums oder der faktischen Kontrolle des Kunden gibt und unter diesen Umständen alle Rabatte, die Alliance Healthcare seit dem Datum des Inkrafttretens einer solchen Änderung des wirtschaftlichen Eigentums oder der faktischen Kontrolle gezahlt hat, unverzüglich an Alliance Healthcare zurückzuzahlen sind. 

5. Auswirkungen des Ablaufs oder der Kündigung 

  1. Der Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung berührt nicht die in dieser Vereinbarung enthaltenen Entschädigungsrechte und die erworbenen Rechte der Parteien.
  2. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Klausel 5.1 hat der Ablauf oder die Kündigung dieser Vereinbarung zur Folge, dass: 
  • 5.2.1 Es werden keine weiteren Beträge an den Kunden gezahlt (mit Ausnahme von bereits fälligen Rabattzahlungen, vorbehaltlich des Rechts von Alliance Healthcare, die Zahlung des Rabatts gemäß Klausel 3.1 und Anhang 1 Klausel 2 (d) zurückzuhalten); 
  • 5.2.2 Der Kunde stellt die Verwendung von Materialien und Dokumenten, die von Alliance Healthcare für die Zwecke dieser Vereinbarung bereitgestellt wurden, ein und der Kunde hat alle diese Materialien und Dokumente unverzüglich an Alliance Healthcare zurückzugeben. 
  • 5.2.3 der Kunde weiterhin an die in dieser Vereinbarung enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden ist; 
  • 5.2.4 Die in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen von Alliance Healthcare und des Kunden (mit Ausnahme der Vertraulichkeitsverpflichtungen) erlöschen.

6. Vertraulichkeit

  1. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden und verpflichtet sich, während der Laufzeit dieser Vereinbarung und danach vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht für ihre eigenen Zwecke zu verwenden oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben, es sei denn, diese Informationen sind öffentlich bekannt oder der betreffenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt oder werden später auf andere Weise als durch Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt, oder später rechtmäßig von einem Dritten in den Besitz dieser Partei gelangt. 
  2. Soweit dies zur Umsetzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung erforderlich ist, kann jede Partei die vertraulichen Informationen an ihre Mitarbeiter weitergeben, soweit dies vernünftigerweise notwendig oder wünschenswert ist, vorausgesetzt, dass der Kunde diese Mitarbeiter vor einer solchen Offenlegung auf seine Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung aufmerksam macht und jederzeit dafür sorgt, dass diese Mitarbeiter diese einhalten. 

7. Schadensersatz

Der Kunde stellt Alliance Healthcare von allen Verlusten, Schäden, Ansprüchen und Ausgaben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechts- und andere berufliche Kosten) frei, die direkt oder indirekt aus einem Verstoß des Kunden gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung, Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Unterlassung oder aus dem Tod oder der Verletzung einer Person entstehen, soweit dieser Tod oder diese Verletzung auf Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, Vertragsverletzung oder eine andere unrechtmäßige Handlung oder ein Versäumnis des Kunden, seiner Mitarbeiter, Vertreter, Vertreter oder Auftragnehmer. 

8. Allgemein

8.1 Wenn mehr als eine Person diese Vereinbarung unterzeichnet hat, sind ihre Haftung, Verpflichtungen, Vereinbarungen, Garantien und Entschädigungen gesamtschuldnerisch.

8.2 Diese Vereinbarung gilt für den Kunden, der ohne die schriftliche Zustimmung von Alliance Healthcare keine seiner Rechte aus der Vereinbarung abtreten, übertragen, verpfänden, belasten oder veräußern oder Unteraufträge vergeben oder anderweitig delegieren darf. 

8.3 Nichts in dieser Vereinbarung begründet eine Partnerschaft oder die Beziehung zwischen Auftraggeber und Vertreter oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwischen den Parteien und ist als solche zu betrachten. 

8.4 Alliance Healthcare hat das uneingeschränkte Recht, seine Anteile an dieser Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen von Alliance Healthcare abzutreten. 

8.5 Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung zwischen Alliance Healthcare und dem Kunden in Bezug auf die Gewährung des Preisnachlasses und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Absprachen bezüglich des Preisnachlasses. Sie darf nur durch eine schriftliche Änderung geändert werden, die von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von Alliance Healthcare unterzeichnet ist. 

8.6 Die dieser Vereinbarung beigefügten Anhänge sind Teil dieser Vereinbarung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Anhängen und den geltenden Bestimmungen dieser Vereinbarung haben die operativen Bedingungen dieser Vereinbarung Vorrang. 

8.7 Der Kunde erkennt an, dass dieser Vertrag nicht auf der Grundlage oder im Vertrauen auf etwas geschlossen wird, das nicht ausdrücklich in diesem Vertrag enthalten ist. Der Kunde erkennt ferner an, dass Alliance Healthcare nicht garantiert, dass der Kunde während der Laufzeit dieser Vereinbarung einen Mindestbetrag oder garantierten Preisnachlass erhält. Alle Bedingungen, Garantien oder sonstigen Bedingungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert werden, werden hiermit im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. 8.8 Wenn eine Bestimmung oder Teilbestimmung dieser Vereinbarung von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig, rechtswidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt wird oder wenn eine Regierungsbehörde oder ein relevanter Berufsverband eine Änderung ihrer Bedingungen verlangt, gilt sie als in dem Mindestumfang geändert, der erforderlich ist, um sie gültig zu machen, rechtmäßig und durchsetzbar. Ist eine solche Änderung nicht möglich, so gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Jede Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder Teilbestimmung gemäß dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des Rests dieser Vereinbarung. Wenn eine Partei die andere über die Möglichkeit informiert, dass eine Bestimmung oder Teilbestimmung dieser Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar ist, verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben, um diese Bestimmung so zu ändern, dass sie in der geänderten Fassung rechtmäßig, gültig und durchsetzbar ist und so weit wie möglich das beabsichtigte kommerzielle Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung erzielt.

8.9 Das Versäumnis oder die Verzögerung von Alliance Healthcare bei der Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung kann nicht als Verzicht auf seine Rechte aus dieser Vereinbarung ausgelegt werden. Ein Verzicht des Kunden auf die Geltendmachung eines Verstoßes oder einer Nichterfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch den Kunden gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung und berührt in keiner Weise die anderen Bedingungen dieser Vereinbarung.

8.10 Die Parteien beabsichtigen nicht, dass eine Bestimmung dieser Vereinbarung aufgrund des Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 von einer Person durchsetzbar ist, die keine Partei ist.

8.11 Alle Mitteilungen zwischen den Parteien über diese Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und persönlich oder per frankierter Post erster Klasse oder per Fax übermittelt werden:

  • 8.11.1 im Falle von Mitteilungen an Alliance Healthcare an den Hauptsitz oder eine geänderte Adresse, die dem Kunden von Alliance Healthcare mitgeteilt wird;
  • 8.11.2 im Falle von Mitteilungen mit dem Kunden an seine eingetragene Firmensitzadresse (wenn es sich um ein Unternehmen handelt) oder (in jedem anderen Fall) an eine Adresse des Kunden, die in einem Dokument angegeben ist, das Teil dieser Vereinbarung ist, oder an eine andere Adresse, die Alliance Healthcare vom Kunden mitgeteilt wird. 

8.12 Mitteilungen gelten als zugegangen: 

  • 8.12.1 bei Versand per frankierter Post erster Klasse 2 Werktage nach der Aufgabe (außer am Tag der Aufgabe); 
  • 8.12.2 bei persönlicher Übergabe am Tag der Lieferung, sofern die Lieferung an einem normalen Werktag während der normalen Arbeitszeit erfolgt; 
  • 8.12.3 bei Übermittlung per Telefax an einem Werktag vor 16.00 Uhr, zum Zeitpunkt der Übermittlung und ansonsten am nächsten Werktag.

8.13 Mitteilungen, die an Alliance Healthcare gerichtet sind, müssen zur Information des Pharmacy One-Managers gekennzeichnet werden.

8.14 Diese Vereinbarung unterliegt englischem Recht und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in England und Wales. 

9. Datenschutzerklärung

9.1 Die in diesem Formular enthaltenen Angaben, einschließlich personenbezogener Daten, werden ausschließlich zur Erleichterung des Markenausgleichsangebots verwendet. 

9.2 Die Daten werden gemäß dieser Vereinbarung an PMR-Anbieter und -Hersteller weitergegeben, soweit dies zur Erleichterung des Angebots erforderlich ist. 

9.3 Diese Daten werden gemäß dem britischen Recht für 6 Jahre nach Beendigung des Markenausgleichsvertrags aufbewahrt.

9.4 Weitere Informationen finden Sie unter alliance-healthcare.co.uk/privacy-and-security.

Anhang 1

Pflichten des Kunden 

1. Marken-Equalizierung

(a) Vorbehaltlich der Bestimmungen in Klausel 3.1.1 der Vereinbarung akzeptiert der Kunde, dass er, um den Rabatt zu erhalten, bei der Erfüllung von NHS-Rezepten für Einzelhandelskunden die zugelassene Marke für alle Arzneimittel abgeben muss, die in der Apotheken-Rezeptliste gemäß den Leitlinien in der Apotheken-Rezeptur enthalten sind. Der Kunde erkennt an, dass Hersteller in Fällen, in denen dem Kunden Rabatte gewährt werden, die nicht im Zusammenhang mit der Abgabe der zugelassenen Marke zur Erfüllung von NHS-Rezepten für Einzelhandelskunden stehen, zukünftige Rabatte von Alliance Healthcare und seinen verbundenen Unternehmen zurückziehen können.
 
(b) Der Kunde erwirbt alle Lieferungen zugelassener Marken nur von Alliance Healthcare oder einem anderen Lieferanten, der dem Kunden von Alliance Healthcare schriftlich mitgeteilt wurde.
 
(c) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sich seine Verpflichtungen in Absatz (a) oben auf alle zugelassenen Marken erstrecken und dass die einzigen Ausnahmen in Fällen des beruflichen Ermessens gelten, in denen die gesundheitlichen Bedürfnisse eines Patienten von größter Bedeutung sind. Zur Vermeidung von Zweifeln erkennen die Parteien an, dass alle Rezepte, die dem Kunden von einem Patienten oder einem Patientenvertreter vorgelegt werden, wenn eine bestimmte Arzneimittelmarke verschrieben wurde, vom Kunden streng in Übereinstimmung mit dieser spezifischen Marke abgegeben werden müssen und die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht für solche Rezepte gelten.
 
(d) Der Kunde gestattet Alliance Healthcare zu jeder angemessenen Zeit, die Geschäftsräume des Kunden zu betreten, um dessen Lagerbestände zu untersuchen, um sicherzustellen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachkommt, soweit dies gemäß dem Ethikkodex der Royal Pharmaceutical Society of Great Britain zulässig ist. 

2. Daten

(a) Der Kunde bestätigt, dass er bereits eine Lizenz für ein zugelassenes IT-System besitzt und erklärt sich damit einverstanden, nur das genehmigte IT-System für die Wartung des PMR und die Aufzeichnung und Speicherung der Daten zu verwenden. Der Kunde stellt alle von Alliance Healthcare benötigten Zugänge zur Verfügung, damit Alliance Healthcare überprüfen kann, ob ein solches IT-System alle Kriterien erfüllt, um sich als genehmigtes IT-System zu qualifizieren. 

(b) Der Kunde gewährt Alliance Healthcare ab dem Datum des Inkrafttretens das Recht, Daten aus dem genehmigten IT-System des Kunden zu extrahieren. An jedem Tag jeder Woche zu einer mit dem Kunden einvernehmlich vereinbarten Zeit führt der Kunde das Extraktionsverfahren durch und stellt Alliance Healthcare nach Wahl von Alliance Healthcare entweder die Daten auf einer Computerdiskette zur Verfügung oder gestattet Alliance Healthcare den Zugriff auf das genehmigte IT-System über eine Remote-Verbindung zum Zwecke des Datendownloads. Der Kunde erkennt an, dass eine rechtzeitige Lieferung für Alliance Healthcare unerlässlich ist. Im Falle einer Verzögerung bei der Lieferung der Daten, aus welchem Grund auch immer, wird sich der Kunde telefonisch mit Alliance Healthcare in Verbindung setzen und alle angemessenen Anweisungen von Alliance Healthcare befolgen. 

(c) Der Kunde verpflichtet sich, jederzeit die Richtigkeit und korrekte Formatierung der Daten zu wahren und nicht zuzulassen, dass die Daten beschädigt oder verändert werden. 

(d) Der Kunde erkennt an, dass die Daten von Alliance Healthcare verwendet werden, um die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung durch den Kunden zu überprüfen, und Alliance Healthcare behält sich das Recht vor, die Zahlung des Rabatts zurückzuhalten, falls die Daten vom Kunden nicht ordnungsgemäß gemäß dieser Klausel bereitgestellt werden.

(e) Der Kunde verpflichtet sich, auf eigene Kosten eine stabile Telefonverbindung zum genehmigten IT-System aufrechtzuerhalten (Alliance Healthcare übernimmt alle Gesprächsgebühren bei der Einwahl zum Herunterladen von Daten). 

(f) Der Kunde und Alliance Healthcare werden jeweils eine Registrierung beim Registrar for Data Protection aufrechterhalten, um alle ihre jeweiligen Verwendungen der Daten abzudecken, und das Datenschutzgesetz von 1998 und das Gesetz gegen Computermissbrauch von 1990 in der jeweils gültigen Fassung einhalten.