Logistische Bedingungen

In der geschäftlichen Zusammenarbeit des Lieferanten/Verkäufers (im Folgenden als „Lieferant“ bezeichnet) mit der Firma Alliance Healthcare sro/Käufer (im Folgenden als „AH“ bezeichnet) verpflichtet sich der Lieferant zur Einhaltung der nachstehend aufgeführten Verpflichtungen:


1) Einhaltung der Richtlinien für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz


Der Lieferant muss gewährleisten, dass seine Fahrer bzw. die Fahrer seiner Vertragspartner eine gültige Schulung zu Richtlinien für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz abgeschlossen haben.

Rauchen ist im AH-Bereich außerhalb der ausgewiesenen Raucherzonen untersagt; der Lieferant, seine Fahrer sowie die Fahrer seiner Vertragspartner haben diese Regelung einzuhalten.

Der Fahrer des Lieferanten oder seines Vertragspartners:
  1. muss beim Entladen und Laden von Waren an der Rampe eine reflektierende Weste tragen
  2. muss beim Entladen und Laden von Waren an der Rampe Arbeitsschuhe der Mindestspezifikation O1 tragen
  3. muss den Anweisungen der AH-Mitarbeiter auf dem Gelände Folge leisten
  4. darf das AH-Gebäude nicht ohne Zustimmung der AH-Mitarbeiter betreten
  5. muss die vorgeschriebene Fahrgeschwindigkeit im AH-Bereich einhalten
  6. ist verpflichtet, die geltenden Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie einzuhalten

AH wird dem Fahrer des Lieferanten oder dem Fahrer seiner Vertragspartner nur dann Handhabungsgeräte verleihen, wenn dieser nachweisen kann, dass er über eine gültige Ausbildung für diese bestimmte Ausrüstung verfügt.


2) Palettenqualität


Der Lieferant verpflichtet sich, AH-Waren auf Qualitätspaletten zu liefern – siehe Anhang „Leitfaden für Palettenkategorien“.

AH behält sich das Recht vor, Paletten in der gleichen Qualität an den Lieferanten zurückzusenden, wie sie vom Lieferanten geliefert wurden. Für den Fall, dass Waren auf Paletten geliefert werden, die nicht den im Anhang „Leitfaden für Palettenkategorien“ festgelegten Qualitätsanforderungen entsprechen, ist AH berechtigt, den Empfang der Waren abzulehnen und die Waren an den Lieferanten zurückzusenden oder zu verlangen, dass die Waren auf Paletten umgeladen werden, die AH vom Fahrer des Lieferanten oder vom Fahrer des Vertragspartners des Lieferanten zur Verfügung gestellt werden.

3) Warenlieferungen

Das Datum/der Tag der Warenlieferung muss zwischen dem Lieferanten und AH einvernehmlich vereinbart werden. Der Lieferant hat den vereinbarten Liefertermin stets einzuhalten. Die Lieferung von Waren an alle AH-Vertriebszentren (DCs) erfolgt durch den Lieferanten auf seine Kosten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Der Lieferant ist verpflichtet, die Waren ohne Zuhilfenahme von AH-Mitarbeitern auf die Vertriebszentrum-Rampe von AH abzuladen.

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